WTH Walter Thieme Handel GmbH • Beguinenstr.13 • 21682 Stade

AGB

1. ALLGEMEINES

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen Vertragsangebote und Vertragsabschlüsse. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers erkennen wir nicht an.

Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. ANGEBOTE

Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Vertragsschlüsse kommen erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns oder Sie zustande.

Nebenabreden, Änderungen und Abweichungen von diesen Lieferbedingungen sollten zwischen den Parteien schriftlich niedergelegt werden.

3. PREISBERECHNUNG

Sofern nichts Gegenteiliges in Textform vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zzgl. Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der Kaufpreis ist zahlbar netto bei Lieferung. Überschreitet der Käufer den vereinbarten Zahlungstermin, gerät er auch ohne Mahnung in Verzug. Wir sind in diesem Falle berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie eine Verzugspauschale in Höhe von zusätzlich EUR 40,00 zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Darüber hinaus bewirkt der Zahlungsverzug die Fälligkeit unserer sämtlichen sonstigen Forderungen gegen den Käufer.

Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, sind wir berechtigt, eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen und für weitere Lieferungen Vorauskasse oder Sicherheiten zu verlangen.

Der Kaufpreis gilt erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem unserer Konten endgültig verfügbar ist.

Die Aufrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückhaltungsrechten sind ausgeschlossen.

5. LIEFERUNG

Unsere Lieferpflicht steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Minder- bzw. Mehrlieferungen bis zu 10 % der Vertragsmenge sind zulässig.

Die Gefahr geht mit Übergabe an die Transportperson auf den Käufer über. Beanstandete Ware darf mit ausdrücklichem Einverständnis unsererseits zurückgesendet werden. Nicht abgenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Geraten wir mit unserer Lieferverpflichtung länger als zwei Wochen in Verzug, so muss der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei weiteren Wochen setzen. Falls wir unserer Lieferverpflichtung nicht bis zum Ablauf der Nachfrist erfüllen, ist der Käufer insoweit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich nach Ablauf der Nachfrist schriftlich erklärt werden. Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung kann nur beansprucht werden, wenn uns ein nachweislich grobes Verschulden trifft; er ist begrenzt auf den Kaufpreis des verzögerten oder ausgebliebenen Teils unserer Lieferung.

Höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand oder sonstige von uns oder unserem Lieferanten nicht zu vertretenden Behinderungen befreien uns für die Dauer und im Umfang der jeweiligen Störung von unserer Lieferverpflichtung.

6. EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Verkäufer getilgt hat.

Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Erzeugnissen. Erfolgt eine Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware zusammen mit Ware, die sich im Eigentum Dritter befindet, so erwerben wir Miteigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Materialien. Erfolgt die Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer im Eigentum des Käufers stehenden Hauptsache, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentumsrechte an der neuen Sache an uns ab.

Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Eine anderweitige Abtretung, auch im Rahmen eines Factoring-Geschäftes, ist unzulässig.

Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren und gegen die üblichen Lagerrisiken zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits schon jetzt an uns ab.

Solange der Käufer die uns gegenüber bestehenden Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt, ist er berechtigt, im ordentlichen Geschäftsgang über die Vorbehaltsware zu verfügen und Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einzuziehen.
Der Käufer ist jedoch nicht berechtigt, die Vorbehaltsware oder die abgetretene Forderung an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übertragen.
Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich nach bekannt werden mitzuteilen.

Übersteigt der Wert der Sicherungen die Summe unserer Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers nach unserer Auswahl die überschüssigen Sicherheiten freigeben.

7. TECHNISCHE UND CHEMISCHE ANGABEN, ANWENDUNGSTECHNISCHE BERATUNG

Technische und chemische Angaben über die Kaufsache, sowie anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen, jedoch nur als unverbindliche Information, die den Käufer nicht von der eigenen Überprüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren, Zwecke und Anwendungen befreit.

Derartige Angaben verstehen sich als generelle Produktbeschreibung und beinhalten keine Zusicherung von Eigenschaften.

Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften ist bei der Verwendung unserer Waren der Käufer allein verantwortlich.

Die jeweils gültigen Sicherheitsdatenblätter können im Internet im Bedarfsfalle von unserer Homepage im Internet von interessierten Kunden heruntergeladen werden.

8. MÄNGELRÜGUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung zu rügen. Diese Obliegenheit des Käufers bezieht sich bei Teillieferungen auf jede einzelne Teilmenge. Versteckte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung zu rügen. Eine Rüge berechtigt den Käufer nicht, fällige Zahlungen zurückzuhalten oder die Abnahme weiterer Lieferungen zu verweigern.

Der Käufer darf reklamierte Ware in keinem Fall weiterverarbeiten, verändern oder weiterliefern, bevor er uns Gelegenheit zur Überprüfung gegeben hat. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

Bei rechtzeitigen und begründeten Rügen werden wir für die beanstandete Menge nach unserer Wahl Ersatz liefern oder den Kaufpreis gegen Rückgabe der Ware erstatten. Sollte die Ersatzlieferung erneut mangelhaft sein, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die von uns gelieferte Ware frei von Patenten und anderen Schutzrechten Dritter ist.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND VERJÄHRUNG

Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit wir lediglich leichte Fahrlässigkeit zu vertreten haben.

Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche von Verbrauchern sowie Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadenersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch den Verkäufer. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Erfüllungsort für die Zahlung ist Stade.

Gerichtsstand ist Stade.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und die Incoterms in der jeweils neuesten Fassung.

Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UNCITRAL) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Wir sind berechtigt, die uns bekannt gewordenen Daten über den Käufer EDV-mäßig zu speichern und für unsere geschäftlichen Belange zu verwerten.

Wir sind grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Sollte sich eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise als unwirksam erweisen, berührt dies die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.

Unsere Geschäftsbedingungen sind auch in englischer und polnischen Sprache verfügbar, maßgeblich sind jedoch allein die Bestimmungen der deutschsprachigen, jeweils aktuellen Version.

Unserer Allgemeinen Verkaufsbedingungen werden im Internet auf unserer Homepage veröffentlicht. Vorhergehende Versionen werden mit Auflage und Veröffentlichung einer neuen Version ungültig.

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